Pflegerin sitzt mit älterer Frau auf einem Bett.

Weisse Liste bewertet Pläne zum neuen Pflege-TÜV

Für die Reform des sogenannten Pflege-TÜV hat der zuständige „Qualitätsausschuss Pflege“ jetzt einen wissenschaftlichen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Qualitätsberichterstattung über Pflegeheime veröffentlicht. Das Gremium, bestehend vor allem aus Vertretern der Pflegekassen und Pflegeanbieter, will Beschlüsse zur Umsetzung der Empfehlungen noch Ende 2018 fassen. Wenn nach Schulungen das Prüfsystem Ende 2019 greift, ist mit Ergebnissen frühestens Ende 2020 zu rechnen. Die Weisse Liste hat die vorliegenden Vorschläge analysiert und bewertet.

Der erste Eindruck: Die Vorschläge stellen einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem bisherigen System mit den irreführenden Pflegenoten dar. Doch eine tiefergehende Analyse führt zu vielen kleinen und großen „Fragezeichen“:

  • Was soll alles nicht veröffentlicht werden?
  • Wie stellen sich die Verantwortlichen die Qualitätsbewertung und Veröffentlichung vor?
  • Wie können und dürfen Informationsportale und Beratungseinrichtungen die Qualitätsdaten nutzen, um Verbraucher zeitgemäß (digital) zu informieren?

Fasst man Positives und Problematisches zusammen, stellen die Experten der Weissen Liste fest:

  • Es ist tatsächlich ein deutlich besseres Prüfverfahren vorgesehen, was aussagekräftigere Daten liefern wird.
    Drei Bausteine sind geplant, nämlich eine Vollerhebung durch die Einrichtungen bei allen Bewohnern, eine externe Prüfung des MDK sowie zusätzliche Einrichtungsinformationen (inkl. Personalangaben). Insgesamt soll die Prüfung eher ergebnisorientiert statt dokumentationsorientiert gestaltet werden. Allerdings: Die Einrichtungsinformationen werden ungeprüft veröffentlicht und sind auch nicht verpflichtend. Die vorgesehenen Personalangaben beziehen sich auf vertragliche Soll-Werte statt auf das tatsächlich eingesetzte Personal.
  • Diverse Informationen sollen nicht veröffentlicht werden, obwohl sie für Betroffene wichtig wären (Beispiel: Umgang mit Gefahren und Risiken; Qualifikation der Leitung). Auch sind Befragungen, etwa von Angehörigen, nicht vorgesehen.
  • Die Bewertungssystematik ist methodisch teilweise befriedigend, teilweise fragwürdig. Bei der MDK-Prüfung können Heime trotz Auffälligkeiten Bestbewertungen erhalten. Es fehlt eine Zusammenfassung dazu, ob es massive Mängel in der Pflegeeinrichtung gibt oder ob alles in Ordnung ist.
  • Ein Informationsangebot, was dem Verbraucher online einen leicht zugänglichen und verständlichen Überblick liefert, ist nicht zu erwarten. Die rudimentären Ideen zur Qualitätsdarstellung sind fachlich problematisch (z. B. Verzicht auf Sterne-Symbolik, nur weil sie in anderen Bereichen genutzt wird) und nicht „online gedacht“. Kern soll wie bisher ein vielseitiger Bericht sein. 

Die größte Sorge: Es ist zu befürchten, dass es unabhängigen Informationsanbietern unmöglich gemacht wird, die Qualitätsinformationen verbraucherfreundlich aufzubereiten und zu veröffentlichen. 

  • Die wenigen Anmerkungen zur Qualitätsdarstellung sind erkennbar von dem Wunsch geprägt, auch die Interpretation und Präsentation der Ergebnisse restriktiv zu steuern, wie es schon mit den aktuell geltenden „Qualitätsdarstellungsvereinbarungen” und „Daten-Nutzungsbedingungen” der Fall ist, die – über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend – dazu verpflichten, Pflegenoten zu veröffentlichen.
  • Hintergrund: Gesetzlich ist seit Januar 2017 vorgesehen, dass neben Pflegekassen auch „Dritte“ – Informationsportale, Beratungsstellen und Wissenschaftler – die den Qualitätsprüfungen zu Grunde liegenden Daten nutzen und veröffentlichen sollen (vgl. Schaubild „Wie die Qualitätsberichterstattung funktioniert“). Bis heute ist diese Regelung (auf Grundlage der heutigen Daten) nicht vollständig umgesetzt. 

Die Empfehlungen der Weissen Liste:

Die Empfehlungen der Weissen Liste:

1. Der jetzt geplante „Pflege-TÜV“ sollte kurzfristig angepasst werden und sich stärker daran orientieren, was Verbraucher benötigen.
  • Die vorgeschlagene Qualitätsprüfung und Datenerhebung sollte zügig eingeführt, dann aber kontinuierlich weiterentwickelt werden. Trotz diverser Kritikpunkte sind deutliche Verbesserungen zu erwarten.
  • Die Systematik der Qualitätsbewertung sollte vor der Veröffentlichung methodisch und sprachlich präzisiert werden, um die Aussagekraft zu erhöhen.
  • Die (digitale) Informationsvermittlung sollte den Informationsanbietern überlassen bleiben. Dazu müssen sämtliche Prüfergebnisse im Sinne von „Open Data“ frei zugänglich sein. Die Beschlüsse des Qualitätsausschusses zur Qualitätsdarstellung und zur Nutzung der Daten dürfen nutzerorientierte digitale Lösungen zur Informationsvermittlung nicht behindern.
  • Bei der Einführung des neuen „Pflege-TÜV“ sollte es keinen Zeitraum ohne öffentlich verfügbare Informationen über die Qualität von Heimen geben. Bis die neuen Qualitätsangaben vorliegen, sollte auf die irreführenden Pflegenoten verzichtet werden, nicht jedoch auf die Veröffentlichung der zugrundeliegenden MDK-Prüfergebnisse. 
2. Es bedarf mittelfristig eines neuen Anlaufs zur Konzeption der Qualitätsberichterstattung aus Verbrauchersicht.
  • Es sind gesetzliche Anpassungen erforderlich, damit die Reformbemühungen sich mehr an den Betroffenen orientieren.
  • Der Entwicklungsprozess für eine neue Qualitätsberichterstattung in der Pflege muss insgesamt transparenter werden und gehört letztlich in unabhängige Hände.