Ohne Moos nix los: Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Azubis?

BAföG, vergünstigte Studentenpreise und Semestertickets – Studierende haben eine ganze Menge an finanziellen Vorteilen. Doch welche Möglichkeiten gibt es eigentlich für Auszubildende? In der dualen Ausbildung bekommen Azubis zwar ein Ausbildungsgehalt, jedoch reicht dies häufig nicht aus. Insbesondere wenn die jungen Erwachsenen während der Ausbildungszeit nicht mehr bei ihren Eltern wohnen möchten, wird das Geld knapp. Bei schulischen Ausbildungen stellt sich die Lage sogar noch schwieriger dar, weil für die Ausbildung gezahlt werden muss. Dennoch gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Denn der Staat fördert nicht nur die akademische Bildung und damit die Studierenden, sondern ebenso die berufliche Ausbildung.  Hier also ein Überblick über finanzielle Hilfen und Unterstützungen für Auszubildende:

BAB, Ausbildungs-BAföG, Wohngeld und Kindergeld

Für Azubis in der dualen Ausbildung oder Jugendliche in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)* der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist hierbei, dass der Azubi nicht mehr bei den Eltern wohnen kann, weil entweder der Ausbildungsbetrieb zu weit weg ist oder er aufgrund sozialer Schwierigkeiten ausziehen musste. Mit dem BAB-Rechner kann man leicht nachprüfen, ob und wieviel Hilfe in Anspruch genommen werden kann.

Bei einer schulischen Ausbildung hat man zwar keinen Anspruch auf BAB, kann aber Ausbildungs-BAföG beantragen. Denn das Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt, dass junge Erwachsene eine ihren Interessen und Neigungen entsprechende Ausbildung, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, absolvieren können. Die Förderung ist genauso wie beim BAföG für Studierende abhängig vom Gehalt der Eltern oder des Partners.

Eine weitere Option für Azubis in schulischer Ausbildung oder duale Azubis, denen kein BAB zusteht, ist Wohngeld. Hier besteht der Anspruch, wenn der Azubi älter als 18 Jahre ist und nicht mehr zu Hause wohnt.

In der Ausbildung besteht außerdem weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld, auch für Kinder über 18 Jahren, die sich in ihrer Erstausbildung befinden.

Für Jugendliche mit Behinderungen oder Azubis, deren Eltern ein sehr geringes Einkommen haben und auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld angewiesen sind, gelten gesonderte Regelungen und Unterstützungen. Es lohnt sich hierbei immer, einen Berater von der Arbeitsagentur hinzuziehen.

Fahrtkosten- und Bewerbungskostenerstattung

Manche Azubis haben lange Anfahrtswege zu ihrem Ausbildungsbetrieb, die sie entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen PKW bestreiten müssen. Die Ausbildungsbetriebe sind grundsätzlich nicht zu einer Fahrtkostenerstattung verpflichtet. Nichtsdestotrotz gibt es in manchen Tarifverträgen Klauseln, die das Unternehmen einhalten muss. Die Azubis sollten sich im Vorfeld informieren, was ihnen an Unterstützung zusteht.  Da auch Azubis die „Pendlerpauschale“ nutzen dürfen, können die Fahrtkosten bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Zuschüsse bis zu 30 Cent pro gefahrenen Kilometer und Arbeitstag für eine Strecke.

Bevor die Ausbildung losgeht, haben die Jugendlichen vermutlich auch schon etwas in ihre berufliche Zukunft investiert. Die meisten Bewerbungen laufen zwar heutzutage über Onlineportale, trotzdem gibt es immer noch Unternehmen, die auf klassisch postalischem Weg eine Bewerbungsmappe möchten, sodass einige Kosten entstehen können. Bei der Bundesagentur für Arbeit kann man sich diese erstatten lassen.

Wohnungen für Azubis

Zum Schritt in die berufliche Zukunft gehört für viele junge Leute der Auszug aus dem Elternhaus. In den ländlichen Regionen sind Mietpreise meist noch bezahlbar, doch gerade in den Großstädten müssen sich Azubis die Frage stellen, ob sie überhaupt ein bezahlbares Zimmer finden. Als Alternative gibt es mittlerweile erste Azubi-Wohnheime. Das Angebot ist zwar weitaus geringer als für Studierende in Studentenwohnheimen, dennoch tut sich etwas. In Düsseldorf gibt es beispielsweise ein Azubi-Wohnheim seit August 2018 und auch in Hamburg und München entstehen Wohnungen und WGs für Auszubildende. Des Weiteren macht es Sinn, sich bei Wohnungsvereinen und Wohnungsbaugenossenschaften schlauzumachen. Meistens bieten diese günstigere Wohnungen für Geringverdiener an, worunter auch Azubis fallen.

Vergünstigungen

Am besten lassen sich Azubis gleich am Anfang ihrer Ausbildung einen Schüler- oder Azubiausweis an ihrer Berufsschule ausstellen, um in den Genuss vieler finanzieller Vorteile zu kommen. Hierzu zählen nicht nur Rabatte bei Karten für Veranstaltungen oder Eintrittspreisen, sondern auch Vergünstigungen in Geschäften oder beispielsweise bei Volkshochschulkursen. Azubis sollten sich nicht davor scheuen, nachzufragen, ob Rabatte auch für sie gelten, wenn nur der bekannte „Studentenrabatt“ erwähnt wird. Meistens gelten die Nachlässe nämlich auch für Azubis. Zudem können Azubis meistens noch bis zum 18. Lebensjahr über ihre Eltern versichert bleiben und bei verschiedenen Banken ein kostenloses Girokonto eröffnen.

Interessant wird es auch bei speziellen Tarifen für Azubis und Studierende: zum Beispiel kann man Geld bei Mobilfunkanbietern sparen, vergünstigte Monats- oder Jahreskarten des öffentlichen Nahverkehrs nutzen oder Zeitschriften für weniger Geld abonnieren. Für Reisen lohnt es sich, die International Youth Travel Card (IYTC) zu beantragen, um auch im Ausland Vorteile zu bekommen.

Generell gilt: man kann als Azubi eine Menge Geld sparen, wenn man sich informiert und Angebote vergleicht. Auch wenn es mit ein wenig Aufwand verbunden ist, lohnt es sich allemal, denn: mit Moos ist (in der Freizeit) noch viel mehr los. Wer sich noch weiter über das Thema informieren möchte, sollte einen Blick auf die Seite www.azubi.de werfen.

* Aktuellere Hinweise zur Berufsausbildungsbeihilfe sind auch zu finden unter: www.arbeitslosenselbsthilfe.org/berufsausbildungsbeihilfe/ 



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